Februar 2021
Bund beschließt Schnellladegesetz, Ausschreibung von 1.000 Standorten geplant
Das Bundeskabinett hat den vom Verkehrsministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Bereitstellung flächendeckender Elektroauto-Schnellladeinfrastruktur beschlossen. Mit dem sogenannten Schnellladegesetz (SchnellLG) wird die rechtliche Grundlage für die im Sommer 2021 geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Ladepunkten > 150 kW bis 2023 geschaffen.
Unternehmen aus ganz Europa können sich für den Aufbau bewerben. Der Bund wird mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Den Auftrag gewinnt der Bewerber mit dem wirtschaftlich besten Angebot.
Für den Aufbau der deutschen Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro vorgesehen.