Juli 2021
Bundestag verabschiedet Schnellladegesetz (SchnellLG)
Das Schnellladegesetz (SchnellLG) ist am 21.05.2021 vom Bundestag verabschiedet worden. Es regelt die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge.
Mit dem Gesetz schafft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Rechtsgrundlage für den gezielten Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von weiteren 1.000 Schnellladepunkten mit jeweils min. 150 kW.
Auf Grundlage des Schnellladegesetzes wird künftig mit einem Ausschreibungsverfahren gearbeitet, um einen effizienten Aufbau auch an unwirtschaftlichen Standorten zu gewährleisten. Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten.