Icon Web  KONTAKT  |  Icon Web +49 7253 / 9212 - 444

  NEWSLETTER BESTELLEN  

Sie fragen sich, was AKTUELL im Mobilitätsbereich passiert? Hier kommen die ANTWORTEN!

Februar 2021

Thüringen weitet Förderprogramm „E-Mobil Invest“ erneut aus


Thüringens Umweltministerium unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „E-Mobil Invest“ neben Kommunen, gemeinnützigen Vereinen, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohlfahrtsverbänden nun auch Unternehmen und Freiberufler beim Kauf rein elektrischer Fahrzeuge und beim Bau von Ladesäulen.

Bei Elektroautos werden 40 % der Anschaffungskosten gefördert, in der Praxis dürften aber eher die Maximalsätze greifen: Private Unternehmen erhalten maximal 4.000 Euro je Antrag vom Land, bei Kommunen, Landkreisen und Zweckverbänden sind bis zu 12.000 Euro Förderung möglich. Eine Förderung von Plug-in-Hybriden ist ausgeschlossen.

Dazu kommt: Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus des Bundes ist laut dem thüringischen Umweltministerium nicht möglich – das Land will also offenbar keine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium schließen. „E-Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, sollen daher vorrangig über das Bundesförderprogramm gefördert werden“, heißt es in der Mitteilung des Landes Thüringen.

Zusätzlich zu den gedeckelten Förderbeträgen für E-Autos gibt es auch Maximal-Beträge für andere Fahrzeugklassen: Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden mit maximal 8.000 Euro gefördert. Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen werden mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst, schwere Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Dazu wird bei Nutzfahrzeugen die Umrüstung auf einen Elektroantrieb mit bis zu 30.000 Euro gefördert. „Eine Umrüstung von Bestandsfahrzeugen kommt insbesondere bei speziellen Anwendungsgebieten und überall dort in Betracht, wo für den jeweiligen Anwendungszweck noch keine marktfähigen E-Fahrzeuge verfügbar sind“, so das Land.

Die Förderrichtlinie für Ladepunkte wurde laut dem thüringischen Umweltministerium an die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums angepasst. Sie steht allen Unternehmensformen offen. AC-Ladepunkte bis 22 kW werden mit maximal 3.000 € gefördert. DC-Ladepunkte bis 100 kW werden mit maximal 12.000 € bezuschusst, bei einer Ladeleistung über 100 kW sind es bis zu 30.000 €. Ergänzend wird nun auch der Netzanschluss der Ladepunkte pro Standort mit bis zu 50 Prozent und bei einem Anschluss an das Niederspannungsnetz mit maximal 5.000 € sowie für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit bis zu 50.000 € gefördert.

KONTAKT

BRAUN Energiedienstleistungen GmbH & Co. KG
Am Mansbach 3
69242 Mühlhausen

Fon       +49 7253 / 9212 - 444
E-Mail   e4m@braun-edl.de

Portfolio

Unser gesamtes Portfolio mit den Themen
ENERGIE - ABFALL - ARBEITSSCHUTZ - UMWELT
finden Sie auf unserer Unternehmenshomepage
www.braun-edl.de

Logo Braun