Oktober 2021
NEUES FÖRDERPROGRAMM FÜR ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE LADEINFRASTRUKTUR
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 17.08.2021 einen ersten Aufruf zur Antragseinreichung im Rahmen der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ gestartet.
Bis zum 18.01.2022 können Unternehmen, Städte und Gemeinden, öffentliche Einrichtungen sowie auch Privatpersonen unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen eine Förderung für AC-Ladepunkte mit max. 22 kW bzw. DC-Ladepunkte ab 22 kW Ladeleistung und zudem die dazugehörige Netzanschlusssituation und Pufferspeicher beantragen. Die Förderung wird als Zuschuss mit Übernahme von bis zu 60% der Ausgaben ausgezahlt.
Wenn Sie mehr zur Förderrichtlinie sowie zu infrage kommenden Lösungen erfahren möchten, dann sprechen Sie uns an!