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Oktober 2021

GEBÄUDE-ELEKTROMOBILITÄTSINFRASTRUKTURGESETZ (GEIG)

Seit Inkrafttreten des Gebäude-Ladeinfrastrukturgesetzes (GEIG) am 25.03.2021 ist das Einplanen von Ladeinfrastruktur im Neubau und der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden vorgeschrieben. 

Konkret bedeutet dies, dass bei der Bauplanung und bei anstehenden umfassenden Renovierungsarbeiten je nach Anzahl der vorhandenen Parkplätze künftig eine bestimmte Anzahl Stellplätze für die Installation von Ladeinfrastruktur vorbereitet und eine konkrete Anzahl Stellplätze direkt mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden müssen.  

Die neuen Regelungen unterscheiden hierbei zwischen:

  • Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden sowie
  • Neubauten und Bestandsgebäuden (an denen umfassende Renovierungsarbeiten durchgeführt werden)

Im Überblick bedeutet dies:

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GEIG, GEG, energetische Sanierungsprogramme, Förderung "Ladeinfrastruktur vor Ort" - nie zuvor gab es mehr gesetzliche Regelungen, die den Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützen, sowie eine solche Vielzahl von staatlichen Förderprogrammen. 

Wenn Sie zu den Vorreitern der Elektromobilität gehören, den Wert Ihrer Immobilien steigern möchten, im o.g. Förderdschungel verloren sind oder konkrete Fragen zum GEIG und dessen Ausnahmetatbeständen haben, dann unterstützen wir Sie gerne. 

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